Übersicht geförderte Schulungen/Weiterbildungen

1. Vorbereitungslehrgänge

1.1 Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation

1.2 Vorbereitungslehrgang fachliche Eignung zum Verkehrsleiter

1.3 Vorbereitungslehrgang externe Prüfung zum Berufskraftfahrer

2. Fahrsicherheit und -ökonomie

2.1 Wirtschaftliches Fahren (nicht BKrFQG)

2.2 Ladungssicherung (nicht BKrFQG)

2.3 Schadensprävention (nicht BKrFQG)

2.4 Fahrsicherheit (nicht BKrFQG)

2.5 BBS (Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit)

2.6 Kurse zum Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnishaber

3. Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr

3.1 Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr

3.2 Fuhrparkdisposition, Fahrzeug- und Fahrerdisposition

3.3 Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht Deutschsprachige

3.4 Kommunikations- und Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (nicht BKrFQG)

4. Weiterbildungen für bestimmte Transportarten

4.1 Möbel-/Umzugsgutbeförderung (Schulung zu Hebe- und Tragetechniken und Verpacken)

4.2 Schwergutbeförderungen CAD Schulung

5. Weiterführende berufliche Qualifikation – Güterkraftverkehr

5.1 Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik

5.2 Geprüfter Betriebswirt/Fachrichtung Logistik

5.3 Geprüfter Logistikmeister

5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister

5.5 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

6. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

6.1 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings

6.2 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren

Die angezeigten geförderten Schulungen sind aus dem Katalog des Förderprogramm Weiterbildung 2018 – Bundesamt für Güterkraftverkehr – um eine Förderung zu erhalten müssen die Förder- Voraussetzungen erfüllt, ein Antrag gestellt, genehmigt und die Verwendung nachgewiesen werden.

Gefördert werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Werk-und Güterkraftverkehrsmit schweren Nutzfahrzeugen über 7,5 T GG.Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden!

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden
Max. werden pro Fahrzeug 1500,- € Kosten je Fahrzeug über 7,5 t anerkannt.
Diese Kosten multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2017 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 T) ergeben den Förderhöchstbetrag. Anträge können ab dem 15.01.2018 bis zum 30.11.2018 eingestellt werden.

Für die nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten von 1500,- € (hierin sind die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten) erhält der Antragsteller einen Zuschuss von
70 % (Kleine Unternehmen) 1050,- €
60 % (Mittlere Unternehmen) 900, -€
50 % (Großunternehmen) 750,- €

pro Fahrzeug.

70% Auszahlung

für kleine Unternehmen. Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme die 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

60% Auszahlung

für Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio.Euro, oder einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

50% Auszahlung

für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder Jahresumsatz von über 50 Mio.Euro, oder Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. übersteigt.

Beispiel: Mittleres Unternehmen

5 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen x 900,- € = 4500,- € (60%).
Um jetzt als Mittleres Unternehmen diese 4 500,- € ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Maßnahmen in Höhe von 7 500,- € (100%) bezahlt haben. Eingeschlossen in die Berechnung des Zahlbetrages sind die Erstattungsleistungen von 12,- € je Schulungsstunde je Teilnehmer und eine Tagespauschale von 30, -€ je Teilnehmer und Schulungstag.

Was sind Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Förderung?

Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme ist ein Lehrgang, Seminar oder eine Schulung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, mit schweren Nutzfahrzeugen, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer/innen (mindestens eine Person).

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind branchenbezogene Lehrgänge, Seminare oder Schulungen, die jedoch nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unter-nehmen betreffen, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maß auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.