Personenbezogenen Maßnahmen
Laut Mitteilung des BAG am 08.02.2017.
Gem. Nummer 2.1 der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie „De-minimis“ 2017 (Maßnahmenkatalog), ist Berufsbekleidung förderfähig, sofern diese überobligatorisch, d.h. nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sofern der Antragsteller Berufsbekleidung im Verwendungsnachweis beantragt, erklärt der Antragsteller damit, dass es sich bei dieser um überobligatorische Maßnahmen handelt.
Daher können grundsätzlich nur solche Sicherheitsausstattungen und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie Disponenten gefördert werden, für die keine Ausrüstungspflicht besteht (überobligatorisch).
Dabei muss die Sicherheitsausstattung auch eindeutig als Sicherheitsausstattung erkennbar sein (z.B. Kleidung versehen mit Katzenaugen oder Knieschutz, usw.).
Bitte beachten Sie, dass diese Information keinen Rechtsanspruch auf Förderung des o.g. Produktumfangs begründet. Eine abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens.
-
Atemschutzmasken
8,10 €1,62 € -
Bundhose mit Sicherheits-Reflexstreifen
62,50 €12,50 € -
Mietwäsche Berufsbekleidung Westen und Bundhosen mit Sicherheits-Reflexstreifen
78,45 €15,69 € -
Mietwäsche Pilotenjacke, Schutzhandschuhe á 10 Stück
63,15 €12,43 € -
Pilotenjacke mit Sicherheits-Reflexstreifen
89,00 €17,80 € -
Schutzbrille
8,10 €1,62 € -
Schutzhandschuhe
7,20 €1,44 € -
Sicherheitsschuhe
70,00 €14,00 € -
Weste mit Reflexstreifen
36,95 €7,39 €