Telematiksysteme für den eigenen Betrieb

Förderfähig sind die Kommunikationskosten für den Betrieb von Telematiksystemen (nur Datenkommunikation). Beispielsweise Kosten für die die Anbindung des Betriebes in ein Telematiksysstem.

Nicht förderfähig sind Fahrzeugbezogene Komponenten von Telematiklösungen. Diese sind als Fahrerassistenzsysteme (fahrzeugbezogene Maßnahme) in 1.1 förderfähig.