Partikelminderungssysteme

Förderfähig sind ausschließlich Kauf, Miete/Leasing, Ersatzbeschaffung/ Installation von Dieselpartikelfiltern mit unmittelbarem Fahrzeugbezug.

Nicht förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei stationären Kältemaschinen und Kühlaggregaten von Containern.
Ebenfalls nicht förderfähig ist der Einbau sogenannter Motoroptimierungssysteme und Effizienzsteigerungssysteme für Motoren sowie die Nachrüstung von EEV-Lösungen für Euro-5-Fahrzeuge.