Nicht gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung - Reifen

Wichtige Änderungen ab 01.01.2018!

6. Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen – Auswirkung auf die Förderung von Reifen

Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge > 3, 5 t Gesamtgewicht, an den Antriebsachsen mit Winterreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/3PMSF – Reifen ausgestattet sein.

Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen:

  • Winter-/Ganzjahresreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/3PMSF, sind für die Antriebsachse ab 01.01.2018 obligatorisch (gesetzlich vorgeschrieben) und können daher nur noch unter 1.9 (Schallwelle und Energieeffizienz) gefördert werden.
  • Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und somit sind diese nicht mehr unter 1.3 förderfähig.
  • Winter-/Ganzjahresreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/3PMSF , auf allen anderen Achsen, können weiterhin nach 1.3 (80%) gefördert werden.
  • Winter-/Ganzjahresreifen auf Antriebsachsen mit M+S/MS/M/S, mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017, können noch als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen sind, unter 1.3 gefördert werden.
  • Winter-/Ganzjahresreifen auf Antriebsachsen mit M+S/MS/M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und sind nur noch unter 1.9 (Schallwelle und Energieeffizienz) förderfähig.

Förderfähig sind Produkte, die der Sicherheit dienen, unmittelbar am Fahrzeug angebracht bzw. eingebaut werden und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle Ausstattungsmerkmale, die über der Grundausstattung des Fahrzeugs liegen und dem Förderziel dienen, sind als überogligatorisch anzusehen.

Förderung von Reifen auf den Nicht-Antriebsachsen

Förderfähig (80%) sind ab 2017 zum sowohl neue als auch gebrauchte und runderneuerte Winter und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung (nur bis Produktionsdatum 31.12.2017) und dem Schneeflockensymbol (zwingend ab dem 01.01.2018) und der Alpin-Kennzeichnung (Bergpiktogramm) „3PMFS“ (zwingend ab dem 01.01.2018).

Förderung von Reifen auf der Antriebsachse

Förderfähig (80%) sind ab 2017 (bis Produktionsdatum 31.12.2017) sowohl neue als auch gebrauchte und runderneuerte Winter und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung ( bis Produktionsdatum 31.12.2017) und dem Schneeflockensymbol und der Alpin-Kennzeichnung (Bergpiktogramm) „3PMFS“.

Winterreifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke gehen über die gesetzlichen Anforderungen auf Nicht-Antriebsachsen bis zum 31.12.2017 hinaus und sind deshalb auf allen Achsen als Sicherheitseinrichtungen förderfähig. Ab dem Produktionsdatum 01.01.2018 sind Reifen auf der Hinterachse nur noch in der Maßnahmen 1.9 abrechenbar.