Lärm-/geräusch- und rollwiderstandsoptimierte Reifen

Wichtige Änderungen ab 01.01.2018!

6. Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen – Auswirkung auf die Förderung von Reifen
Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge > 3, 5 t Gesamtgewicht, an den Antriebsachsen mit Winterreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/ 3PMSF – Reifen ausgestattet
sein. Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“.

Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen:

  • Winter-/Ganzjahresreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/3PMSF, sind für die Antriebsachse obligatorisch (gesetzlich vorgeschrieben) und können daher nur noch unter
    1.9 ( Schallwelle und Energieeffizienz ) gefördert werden. Auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 ( 80 %) weiterhin möglich
  • Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017, können noch als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen
    sind, unter 1.3 gefördert werden; auf den Antriebsachsen sind sie nur nach 1.9 förderfähig (da „Winterreifen“ auf diesen Achsen vorgeschrieben sind).
  • Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und sind nur noch unter 1.9 förderfähig.

Förderfähig sind sowohl neue als auch gebrauchte Reifen, die hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand optimiert sind und die die Grenzwerte der geltenden EU-Richtlinie übererfüllen.

Nicht förderfähig sind Reifen ohne Kennung.

Hinweis runderneuerte Reifen:

Auf den Nichtantriebsachsen werden neue, gebrauchte oder runderneuerte Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung (nur bis Produktionsdatum 31.12.2017) und oder mit Alpinkennzeichen sowie und /oder mit Bergpiktogramm , nach Nr. 1.3 des Maßnahmenkataloges, mit 80 % Zuschuss gefördert.

Förderfähig sind ab 2017/18 auch runderneuerte Reifen als Umweltprodukte mit einer effektiven Förderung von 40 % der Anschaffungskosten.
Unmittelbare Montagekosten werden mit 80 % gefördert.