Fahrerassistenzsysteme

Zu beachten:
Mobile Computer (Notebook, Laptop, Netbook, Mobilfunkgeräte) sind nur förderfähig, wenn diese während der Fahrt ausschließlich über eine Sprachsteuerung bedient, und die Bildschirm/Tastatur nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor aktiviert, werden können.
Notbrems- und Spurhalteassistenten sind ab 01.11.2013 gesetzlich vorgeschrieben und daher nicht förderfähig.